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AGB

Verantwortliche Stelle ist:


Moos & Partner Immobilien GmbH

Max Moos

Mühleweg 29

8222 Beringen

Telefon: 0794207040

E-Mail: max@moos-immobilien.ch

Web: http://www.moos-immobilien.ch/

1 VERTRAGSBEDINGUNGEN

1.1 Zweck und Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden «AGB») dienen als Rechtsgrundlage für die Dauer des Vertragsverhältnisses zwischen Moos & Partner Immobilien GmbH (genannt Moos Immobilien) und dem Kunden. Die AGB gelten für den gesamten Geschäftsbereich von Moos & Partner Immobilien GmbH. 

Moos & Partner Immobilien GmbH behält sich das Recht vor, an diesen AGB jederzeit Änderungen vorzunehmen und die jeweils aktuelle Fassung auf https://moos-immobilien.ch/ zu veröffentlichen. Die neue Version der AGB tritt durch Publikation auf der Internetseite von Moos & Partner Immobilien GmbH in Kraft.

1.2 Allgemeines

Das Hauptanliegen von Moos & Partner Immobilien GmbH ist die Zufriedenheit der Kunden. Deshalb sind diese AGB Grundlage eines fairen Auftragsverhältnisses zwischen Moos & Partner Immobilien GmbH und deren Kunden.

1.3 Beginn des Vertrages

Das Vertragsverhältnis kommt mit der Auftragsannahme zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterzeichnung eines separaten Vertrages oder durch die schriftliche Annahme der Offerte.

Durch die Unterzeichnung des Vertrages akzeptiert der Kunde die vorliegenden AGB unverändert und vollumfänglich.

Moos & Partner Immobilien GmbH behält sich das Recht vor, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder einen bereits begonnen Auftrag abzubrechen, sollte der Kunde sich rechtswidrig verhalten oder handeln.

1.4 Umfang und Ausführung des Vertrages

Betreffend Inhalt, Umfang und Ausführung der zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag massgebend. Der Auftrag ist grundsätzlich separat und schriftlich zu vereinbaren. Gegenstand des Vertrages sind die im Einzelfall vereinbarten und von Moos & Partner Immobilien GmbH auszuführenden Tätigkeiten und nicht die Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Folgen. Aus diesem Grunde kann Moos & Partner Immobilien GmbH ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen im Sinne einer Garantie hinsichtlich des Eintritts entsprechender Umstände abgeben. Terminangaben gelten als allgemeine Zielvorgaben, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherungen vereinbart sind. 

1.5 Bestandteile

Neben den AGB ist auch die Datenschutzerklärung fester Vertragsbestandteil.

1.6 Abweichungen

Abweichungen von diesen AGB haben nur aufgrund eines von beiden Parteien bestätigten Dokumentes Gültigkeit und auf die Anwendbarkeit der restlichen Bestimmungen keinen Einfluss.

2 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

2.1 Preise

Das Honorar wird auftragsspezifisch individuell vereinbart.

2.2 Einwände gegen die Rechnung

Der Kunde kann während 10 Tagen nach Rechnungsstellung schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Unterlässt er dies, gilt die Rechnung als genehmigt.

2.3 Rechnungsstellung

Der Kunde kann zwischen einer digitalen oder einer Rechnungsstellung per Post wählen. Die digitale Rechnungsstellung erfolgt kostenlos. Der Kunde kann jederzeit zwischen der digitalen und Rechnungsstellung per Post wechseln.

2.4 Zahlungsverzüge

Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, gerät er ohne Mahnung in Verzug. Die Verrechnung von Forderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen. Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt, noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, kann Moos & Partner Immobilien GmbH die Erbringung sämtlicher Leistungen ohne weitere Ankündigung unterbrechen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Eine Wiederaufschaltung erfolgt dann nur nach vollständigem Zahlungseingang, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 200.-.

Für jede Mahnung ist eine Mahngebühr zur Deckung des jeweils erforderlichen Verwaltungsaufwandes im Betrag von CHF 20.00 geschuldet. Moos & Partner Immobilien GmbH behält sich das Recht vor, die Sache zwecks Inkasso an einen Dritten zu übergeben.

3 RECHTE UND PFLICHTEN DES KUNDEN

3.1 Zusammenarbeit

Der Kunde verpflichtet sich zur Mithilfe sowie zur Einhaltung der festgelegten Termine, sodass Moos & Partner Immobilien GmbH seinerseits die gewünschten Leistungen optimal erbringen kann. Moos & Partner Immobilien GmbH darf davon ausgehen, dass die überlassenen Unterlagen und erteilten Informationen sowie erfolgte Anweisungen richtig und vollständig sind. Eine Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Dokumenten, Informationen und Zahlen des Kunden obliegt Moos & Partner Immobilien GmbH nur, wenn dies vorab schriftlich vereinbart wurde

3.2 Rechte Dritter

Sämtliche Schutzrechte wie Immaterialgüter- und Lizenzrechte an den von Moos & Partner Immobilien GmbH im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses angefertigten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Knowhow stehen ungeachtet einer Zusammenarbeit zwischen Moos & Partner Immobilien GmbH und dem Kunden ausschliesslich Moos & Partner Immobilien GmbH zu.

Moos & Partner Immobilien GmbH räumt dem Kunden jeweils ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch auf Dauer an den ihm überlassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen, einschliesslich des jeweils zugehörigen Knowhows, ein. Die Weitergabe von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen oder von Teilen derselben sowie einzelner fachlicher Aussagen an Dritte durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Moos & Partner Immobilien GmbH zulässig. Der Kunde unterlässt es, die ihm von Moos & Partner Immobilien GmbH überlassenen Unterlagen, abzuändern. Gleiches gilt für Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse, soweit deren Zweck nicht gerade in einer weiteren Bearbeitung durch den Kunden besteht.

3.3 Zustellung

Zustellungen von Moos & Partner Immobilien GmbH gelten als erfolgt, wenn sie an die letzte vom Auftraggeber bekanntgegebene Adresse abgesandt bzw. gemäss seinen Weisungen zu seiner Verfügung gehalten worden sind.

3.6 Haftung

Moos & Partner Immobilien GmbH haftet dem Auftraggeber gegenüber nur für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit. Das Vorliegen von rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit ist vom Auftraggeber, der daraus eine Forderung ableiten möchte, nachzuweisen. Die Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls für alle Personen, denen Moos & Partner Immobilien GmbH die Besorgung von Geschäften befugter massen übertragen hat.

Im Falle der Substitution beschränkt sich die Haftung von Moos & Partner Immobilien GmbH auf die gehörige Auswahl, Instruktion und Überwachung des Dritten.

Der E-Mail-Verkehr von und mit Moos & Partner Immobilien GmbH erfolgt über öffentliche, nicht speziell geschützte Datenübertragungsnetze. Moos & Partner Immobilien GmbH lehnt jede Haftung für Schäden ab, die dem Auftraggeber infolge von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Störungen oder Eingriffen in die Einrichtung der Netzbetreiber entstehen.

Bei höherer Gewalt ist diejenige Partei, die deswegen ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, in keiner Weise gegenüber dem Vertragspartner schadenersatzpflichtig. Moos & Partner Immobilien GmbH ist von ihren vertraglichen Verpflichtungen entbunden, solange und soweit die höhere Gewalt andauert. Fällt die höhere Gewalt weg, treten die vertraglichen Rechte und Pflichten wieder in Kraft, es sei denn, die höhere Gewalt daure mehr als ein Jahr. In diesem Fall ist die Partei, die von der höheren Gewalt nicht betroffen ist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag mit schriftlicher Mitteilung zu widerrufen bzw. zu kündigen

4 ANDWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Auf das vorliegende Vertragsverhältnis ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar.

Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten ist Schaffhausen, Schweiz, sofern kein gesetzlicher Gerichtstand vorliegt. Moos & Partner Immobilien GmbH hat indessen auch das Recht, den Auftraggeber beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes / Sitzes oder bei jedem anderen sachlich und örtlich zuständigen Gericht zu belangen.

5 Gültigkeitsvorbehalt

Sollte eine der vorliegenden Klauseln ungültig erklärt werden, bleiben die anderen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt. Die ungültigen Bestimmungen sind durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.

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